Wichtige Information: Der Zutritt in die Praxisräume ist ab 1. Dezember 2021 ausschließlich mit FFP2-Maske erlaubt.
Hintergrund: Mit der aktuell in Niedersachsen geltenden Warnstufe 2 gilt in Innenräumen generell eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.